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AMNOG: Neues, faires Preisfindungssystem etabliert sich

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26.01.2012,

Was in Ländern, wie Australien, schon lange gilt, ist seit einem Jahr auch in Deutschland per Gesetz festgelegt: Das vom ehemaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler initiierte Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sorgt dafür, dass Arzneimittelhersteller Preise für neu auf den Markt gebrachte Präparate nicht mehr unbegrenzt frei festlegen können. Stattdessen müssen sie bei der Markteinführung beweisen, dass ihr neues Produkt für den Patienten eine größerer Nutzen hat.

Dementsprechend lässt sich auch der Preis generieren: Wird kein Zusatznutzen festgestellt, erstattet die Krankenkasse nur denselben Betrag wie für vergleichbare Medikament, die schon auf dem Markt sind. Lässt sich jedoch ein Nutzen erkennen, der über dem vergleichbarer Medikament liegt, übernehmen die Krankenkassen auch höhere Kosten. Der endgültige Preis wird von Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen anhand der vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgenommenen Nutzenbewertung festgelegt.

Ein Jahr nach der Einführung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel liegen erste Erfahrungen vor: Obwohl nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst nur Übergangsregelungen galten, scheint das Verfahren gut zu funktionieren. Das Bundesministerium für Gesundheit zieht ein positives Fazit: „Ein neues, faires Preisfindungssystem etabliert sich.“ Die frühe Nutzenbewertung sorge für eine Identifizierung wirklich innovativer Arzneimittel und für faire Preise.




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