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Ausbildungsplatz gefunden?! – Das sind die nächsten Schritte |
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27.06.2011,
Bevor man eine Stelle als Auszubildender antritt, hat man als Voraussetzung zunächst noch einige wichtige Formalitäten zu erfüllen: Das Eröffnen eines Kontos, die Weitergabe der Lohnsteuerkarte und vor allem die Wahl der richtigen Krankenkasse.
Angabe der Kontodaten und Lohnsteuerklassen
Falls dieses noch nicht vorhanden ist, muss zunächst ein eigenes Konto bei einer deutschen Bank eröffnet werden. Eigens für Auszubildende bieten viele Banken Girokonten an, die kostenlos sind. Grundsätzlich sollte die Entscheidung für oder gegen eine Bank immer wohl überlegt sein. Nachdem das Konto eröffnet wurde, müssen die Kontodaten nun dem Ausbildungsbetrieb zum Überweisen des Gehaltes angegeben werden.
Auch wenn die meisten Auszubildenden nur so geringfügig verdienen, dass sie keine steuerlichen Abgaben leisten müssen, sind sie rechtlich ein ganz normaler Arbeitnehmer. Somit muss dem Arbeitgeber vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Steuerklasse angegeben werden. Neben anderen Angaben ist diese der Lohnsteuerkarte zu entnehmen.
Die Wahl der richtigen Krankenkasse
Mit dem Beginn einer Berufsausbildung ist man nicht länger über die Eltern mitversichert. Der Azubi ist nun dazu verpflichtet sich selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Schon bereits vor dem Ausbildungsbeginn sollte man sich für eine Krankenkasse entschieden haben. Wenn die Frist, welche auf die ersten 14 Tage der Lehrzeit festgesetzt ist, verstreicht, wird man automatisch in der Krankenkasse versichert, in welcher man bisher über die Eltern versichert war.
Neben der Krankenkassenversicherung besteht zudem die Versicherungspflicht für die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. Doch wie hoch sind die Beiträge für einen Azubi bei den Krankenkassen im allgemeinen?
Wie alle Arbeitnehmer muss auch ein Azubi 8,2 % seines Bruttolohns für die Krankenversicherung abführen. Diese werden automatisch vom Arbeitgeber überwiesen und vom Gehalt abgezogen. Der aktuelle Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen von 15,5 % setzt sich zudem aus einem Arbeitgeber Anteil von 7,3 % zusammen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Bruttolohn über 325 Euro liegt. Ist dies nicht der Fall errichtet der Arbeitgeber die Sozialabgaben in vollem Umfang. Mögliche Zusatzkosten der Krankenkasse muss der Azubi jedoch selbst tragen.
Generell sind aufgrund des niedrigen Gehalts eines Azubis Krankenversicherungen mit Zusatzzahlungen zu vermeiden. Diese sind nämlich von allen Mitgliedern der Krankenkasse, auch von Geringverdiener, zu leisten. Zudem sollte man ein besonderes Augenmerk auf die Extra-Leistungen einer Krankenkasse richten. Während einige Kassen sportliche Aktivitäten unterstützen, die die körperliche Gesundheit verbessern sollen, bezuschussen andere Mittel zur Empfängnisverhütung und Sehhilfen. Somit ist eine zielgerichtete Auswahl im Rahmen der eigenen Bedürfnisse entscheidend.