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Bundesrechnungshof rügt Management der Krankenkassen |
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17.11.2011,
In seinem aktuellen Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes im Jahr 2010 kritisierte der Bundesrechnungshof (BRH) besonders die Krankenkassen. Ob Millionenverluste durch unwirtschaftliche Mitverträge oder Fusionen, der BRH rügte vor allem das Missmanagement mancher Krankenkassen.
So stellte der BRH beispielsweise bei der Untersuchung mehrerer Mitverträge von Krankenkassen fest, dass teilweise enorme Verluste verzeichnet werden, weil die Objekte zu groß und zu teuer sind. Doch nicht durch die Preise lagen oft weit über dem ortsüblichen Niveau, auch wurden Mitverträge mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren ohne ordentliches Kündigungsrecht abgeschlossen. In einem konkreten Fall entstand einer Krankenkasse so durch derartige unwirtschaftliche Mitverträge im Jahr 2010 ein finanzieller Schaden von mindestens sechs Millionen Euro.
Im Hinblick auf diese Ergebnisse fordert der BRH in seinem Bericht nun Gegenmaßnahmen: Bislang sind die Krankenkassen gesetzliche nicht dazu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde bei der Abwicklung eines neuen Mitvertrages miteinzubeziehen. Dies sollte sich nach Meinung des BRH zukünftig ändern. Das Bundesgesundheitsministerium jedoch hält eine Genehmigungspflicht nicht für erforderlich. Diese sei nur gerechtfertigt, wenn die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von den Krankenkassen regelmäßig und flächendeckend nicht beachtet werden würden. Die Stichprobe des BRH sei zu klein, um einen umfassenden Einblick zu vermitteln.
BRH sieht auch Fusionspraxis kritisch
Doch nicht nur im Hinblick auf die Immobiliengeschäften weisen die Krankenkassen, laut dem BRH, ein deutliches Missmanagement auf, auch die Fusionspraxis wird sehr kritisch gesehen. So wurde bei der Untersuchung von mehr als einem Viertel aller Krankenkassen, die in den Jahren 2007 bis 2009 fusioniert haben, festgestellt, dass die Ziele, Leistungs- und Verwaltungsausgaben einzusparen, oft nicht erreicht wurden. Die Verwaltungskosten stiegen in den meisten Fällen im Jahr der Fusion sogar um bis zu 18 Prozent an. Auch im Hinblick auf zukünftige Krankenkassenfusionen stellt der BRH deutliche Forderungen: Zukünftig sollen Mindestanforderungen an ein Fusionskonzept festgelegt werden, damit die Wirtschaftlichkeit der Fusion und ihr Nutzen nachvollziehbar überprüft werden kann.