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Kein Sozialausgleich bei Zusatzbeitrag 2011

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12.01.2011,

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 3.1.2011 den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 auf 0,00 Euro festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. ( Sonderausgabe 1/2011 v. 3.1.2011).

Dieser Wert gilt nun bis Ende des Jahres, unabhängig von der Entwicklung der Zusatzbeiträge im Jahresverlauf.

Als Gesundheitsminister Rösler (FDP) mit der Gesundheitsreform unbegrenzte Zusatzbeiträge einführte, gab er gleichzeitig das politische Versprechen, dass sozial schwache Versicherte vor Überforderung durch einen Sozialausgleich geschützt werden sollen. Laut Gesetzestext sollen Versicherte einen steuerlichen Ausgleich erhalten, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag die persönliche Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens übersteigt.

Als Zünglein an der Waage mit beträchtlichen Auswirkungen entpuppt sich nun die verwaltungsrechtliche Ermittlung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Denn diese Rechengröße ist ein vom BMG ermittelter Wert und hat nichts mit den real erhobenen Zusatzbeiträgen der einzelnen Kassen zu tun.

In der Praxis bedeutet dies, dass es keinen einzigen Cent Sozialausgleich in 2011 geben wird, trotz 10 Millionen betroffener Krankenversicherter.

Diesen GKV-Mitgliedern bleibt somit als einzige Möglichkeit ein Kassenwechsel , um sich vor finanzieller Mehrbelastung zu schützen.

 






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