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Krankenkassen müssen Klinikabrechnungen genauer überprüfen |
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29.07.2011, In dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes werden einigen Krankenkassen kräftig die Leviten gelesen. Vor allem der Umgang mit Klinikabrechnungen ist dabei ein grundlegendes Thema. Nach Meinung des Bundesversicherungsamtes müssen die Krankenkassen bei Klinikabrechnungen zukünftig genauer hinsehen. Hier würde sich durch ein gezieltes Überprüfen der Abrechnungen nach diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) ein Einsparvolumen realisieren lassen. Wie schon im Vorwort deutlich wird, ist dieses Einsparvolumen beträchtlich: Bei einer einzigen Krankenkasse konnte im Rahmen der Überprüfung der Klinikabrechnungen ein Einsparpotenzial von 1,3 Millionen Euro offengelegt werden.
Das BVA sieht als Aufsicht für die bundesunmittelbaren Krankenkassen seine Aufgabe darin, den Kassen dabei zu helfen ihre Kosten zu senken und somit eventuelle finanzielle Engpässe zu vermeiden. Durch den Tätigkeitsbericht soll deutlich werden, welches Potenzial in der kompetenten Überprüfung der Abrechnungen liegt. Zudem soll das Problembewusstsein der betroffenen Kassen für Fehler in DRG- Rechnungen verstärkt werden.
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