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Landessozialgerichte für Zusatzbeiträge zuständig |
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02.10.2010,
Für den Rechtsstreit zwischen Krankenkassen und Bundeskartellamt über den Zusatzbeitrag sind die Landessozialgerichte zuständig. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Als zu Jahresbeginn acht Krankenkassen gleichzeitig Zusatzbeiträge angekündigt hatten, wurden sie vom Kartellamt wegen des Verdachts auf »unzulässige Preisabsprachen zwischen Unternehmen« aufgefordert, entsprechende Unterlagen einzureichen.
Dagegen wehrten sich die BKK Gesundheit und zwei weitere Kassen bei den jeweiligen Landesspzialgerichten.