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SBK fordert strenges Kartellrecht für Krankenkassen

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24.11.2011, Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung erst jüngst berichtete, beendet das Bundeskartellamt die Überprüfungen von Krankenkassenfusionen, da es an rechtlichen Vorgaben fehle. Man würde sich selber rechtlich angreifbar machen, hieß es. Doch das Fehlen der Kartellaufsicht vor allem im Hinblick auf Krankenkassenfusionen wird von vielen Seiten aus kritisch gesehen. Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) fordert nun auch für gesetzliche Krankenkassen ein strenges Kartell- und Wettbewerbsrecht. Um bei bedenklicher Ballung der Macht im Krankenkassensystem einschreiten zu können, brauche das Kartellamt eine klare Grundlage. Fusionen sollten dementsprechend nicht aus dem Ruder laufen dürfen.

Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK fordert: „Wir brauchen ein Kartellrecht ohne Wenn und Aber. Und wir brauchen es heute, damit die gesetzlich Versicherten in fünf oder zehn Jahren noch eine genügend große Auswahl unter verschiedenen Anbietern haben“. Seiner Meinung nach sei das Argument, dass die gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht unter der Aufsicht des Kartellamtes liegen, zwar juristisch korrekt, gehe aber an den Realitäten vorbei. Dem Land fehle es offenbar an Mut, aus den Fehlern der Finanzkrise zu lernen, so Unterhuber. Diese habe bereits deutlich gezeigt, dass es für die Gesellschaft nicht immer von Vorteil ist, wenn wenige systemrelevante Institutionen dominieren.

Nach Ansicht der SBK ist das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz der erste Schritt in die richtige Richtung: Hier wurden Elemente des Kartell- und Wettbewerbsrechtes angewendet. So könne es verhindert werden, dass große Krankenkassen durch Verträge wie etwa mit Pharmaunternehmen Wettbewerbseinschränkungen auf Seiten des Angebots und der Nachfrage auslösen. Laut SBK Chef Unterhuber sollten diese Regeln auch für Krankenkassenfusionen geltend gemacht werden.


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