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Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung...... |
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13.09.2011,
Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 (Stand: 8.9.2011) sieht für die Krankenversicherung eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 45.900 EUR (monatlich 3.825 EUR) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 50.850 EUR (monatlich 4.237,50 EUR) vor. Die Beitragsbemessungsgrenze (West) soll in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 67.200 EUR (monatlich 5.600 EUR) sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 82.800 EUR (monatlich 6.900 EUR) angehoben werden. Die Bezugsgröße (West) wird im nächsten Jahr voraussichtlich 31.500 EUR (monatlich 2.625 EUR) betragen. Dagegen sollen die Bezugsgröße (Ost) (26.880 EUR) und die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) in der allgemeinen (57.600 EUR) und knappschaftlichen Rentenversicherung (70.800 EUR) sowie Arbeitslosenversicherung unverändert bleiben.
Quelle: BKK Bundesverband