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Wahltarife: Gesunde können Geld zurück erhalten

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17.08.2011,

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten neben den Satzungsleistungen auch unterschiedlichen Wahltarifen an, u.a. Selbstbehalt- und Rückerstattungstarife. Der Versicherte kann so durch die gezielte Wahl einer für ihn geeigneten Krankenkasse Geld sparen. Denn nicht alle Krankenkassen bieten passende Wahltarife an. Welche Krankenkassen einen Wahltarif zur Beitragsrückerstattung und/ oder zum Selbstbehalt anbieten, können Sie mit dem Beitragsrechner unter http://www.krankenkassenratgeber.de/beitragsrechner-3.html gezielt und einfach ermitteln.

Doch was unterscheidet die Wahltarife?

Ein Selbstbehalttarif ist zu vergleichen mit einer KfZ-Versicherung. Der Versicherte muss sich bei entstehenden Kosten in Höhe seines Selbstbehalts an ihnen beteiligen. Im Gegenzug erhält der Versicherte dafür eine Prämie. Gehen die Kosten jedoch über den Selbstbehalt hinaus, werden sie von der Krankenkasse übernommen.

Bei einer Beitragsrückerstattung wird der Versicherte dann mit einer Prämie belohnt, wenn er und gegebenenfalls seine mitversicherte Familie im Rahmen der Laufzeit von einem Jahr keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Vorsorgeuntersuchungen sind davon ausgenommen. 

Risikolose Entscheidung: Finanztest hat Wahltarife getestet

Wie auch die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer aktuellen Ausgabe zeigt, können gesetzlich Versicherte, wenn sie gesund bleiben, mit einem Wahltarif zur Beitragsrückerstattung Geld von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Der Versicherte kann dabei bis zu einem Monatsbeitrag erstattet bekommen, wenn er ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt. Lohnenswert sei dieser Wahltarif nach Meinung der Tester vor allem für gesunde Versicherte, die kein erwachsenes Familienmitglied mitversichern. Denn auch der Arztbesuch der volljährigen Angehörigen führe zum Verlust der Prämie. Sind die mitversicherten Kinder jedoch unter 18 Jahren, können von ihnen alle Kassenleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Entscheidung für einen Wahltarif ist in der Regel völlig risikolos. Denn im Fall einer Erkrankung entstehen beim Beitragsrückerstattungstarif für den Versicherten keinerlei zusätzliche Kosten, er verliert nur seine Prämie. Der Versicherte ist jedoch mit der Entscheidung für einen Wahltarif über die Laufzeit an die Krankenkasse gebunden. Das Sonderkündigungsrecht, welches dem Versicherten ermöglicht die Kassen zu verlassen, falls sie einen Zusatzbeitrag erhebt, bleibt jedoch erhalten.




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