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Rückkehr in die GKV unter bestimmten Bedingungen möglich

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19.01.2012,

Ausgelöst durch zum Teil starke Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen, verzeichnen die gesetzlichen Krankenkassen nach eigenen Angaben vermehrt Anfrage bezüglich eines Wechsels zurück in die GKV. Auch wenn diese Annahme durchaus kritisch gesehen und von den PKVs dementiert wird, zeigt es, dass sich die Zeiten geändert haben: Das Wechseln von der PKV zurück in die GKV wird attraktiver. Doch der Vergleich GKV/PKV zeigt, dass beide Systemen Vor- und Nachteile haben, die berücksichtigt werden sollten. Oft ist jedoch eine Rückkehr in die GKV beim vorherigen Wechsel in die PKV erst gar nicht mehr möglich.

Unter anderem basierend auf der gesetzlichen Regelung, dass in Deutschland niemand mehr ohne Versicherungsschutz sein darf, sieht das Gesetz jedoch mehrere Möglichkeiten vor unter deren Bedingungen eine Rückkehr möglich ist:

1. Arbeitslosigkeit:
Bei Arbeitslosigkeit kommt man über die Anmeldung bei der Arbeitsagentur automatisch wieder in die GKV zurück. Wenn man als Arbeitnehmer jedoch vor Beginn der Arbeitslosigkeit länger als 5 Jahre in der PKV versichert war, besteht die Möglichkeit, dass man in der PKV bleiben kann. Dazu muss ein Befreiungsantrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden.

2. Das Einkommen sinkt
Entscheidend ist immer die Versicherungspflichtgrenze: Wenn das Jahresbruttogehalt eines Arbeitnehmers diese Grenze unterschreitet, ist eine Rückkehr in die GKV möglich. Außerdem: Die Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig zum Beginn eines neuen Jahres erhöht. Wenn sie dadurch das Jahresbruttogehalt des Arbeitnehmers übersteigt, kann der Wechsel zurück in die GKV ebenfalls erfolgen.

3. Aufgabe der Selbständigkeit
Wenn ein vorher Selbständiger die Selbständigkeit aufgibt und in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt und sein Gehalt daraufhin niedriger als die Versicherungspflichtgrenze ist, kann er zurück in die GKV. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der ehemalige Selbstständige, wenn er einen Ehe- oder Lebenspartner hat, der gesetzlich versichert ist und kein eigenes Einkommen mehr bezieht, in die Familienversicherung des Ehegatten wechselt.

4. Personen über 55 Jahre
Für über 55-Jährige ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass man sich über den gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner familienversichern lässt. Dies geht jedoch nur, wenn man keine eigenen Einkünfte hat.

5. Alternative: Basistarif der PKV
Sollte eine Rückkehr in die GKV nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, in einen Basistarif der PKV zu wechseln. Die Leistungen darin entsprechen in etwa denen der GKV und die Beiträge sind maximal so hoch wie der höchste Beitrag der GKV.




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