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Kann mich eine Krankenkasse ablehnen? |
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12.05.2011,
Leserfrage von Elly G. aus Hamburg: Hallo liebes Krankenkassennetz- Team, ich bin 84 Jahre alt und altersbedingt eigentlich noch ganz rüstig. Jetzt erfuhr ich, dass meine Krankenkasse zum 30.06.schließen wird und ich mir ab 01.07.11 eine neue Krankenkasse suchen muss. Deshalb war ich gestern in der Geschäftsstelle von einer anderen Krankenkasse. Der Bearbeiter sagte mir, dass die Leistungen dieser Kasse nicht sehr gut sind und ich meine Medikamente nicht mehr bezahlt bekäme. Er empfahl mir, mich doch lieber bei einer BKK zu versichern. Nun bin ich total verunsichert. Ich weiß doch gar nicht, welche BKK gut und welche nicht so gut ist. Darf mich denn eine Krankenkasse einfach ablehnen, nur weil ich alt bin und regelmäßig Medikamente bekomme?
Antwort: Die Aussage des Bearbeiters der Krankenkasse ist falsch. Wenn die Krankenkasse in Ihrem Ort geöffnet ist (und davon gehe ich aus, wenn sie dort in einer Geschäftsstelle waren) muss sie sie auch aufnehmen. Die Medikamentenzuzahlung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Wenn Sie die Medikamente also vorher bereits über Kassenrezept bekommen haben, muss Ihnen die neue Kasse das auch gewähren. Sie können natürlich auch in eine BKK wechseln. Die Leistungen unterscheiden sich aber nur unwesentlich von denen anderer Kassen, so dass ich davon ausgehe, dass sie die Krankenkasse nur abwimmeln wollte. Dies ist ungesetzlich und sie könnten bei dem Bundesversicherungsamt eine Anzeige erstatten.
Adresse:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Notieren Sie sich dazu den Namen des Bearbeiters und die Uhrzeit, als sie in der Geschäftsstelle waren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Krankenkassensuche und hoffe, dass Sie eine für sie geeignete Kasse finden werden.