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zuzahlungsfreie Medikamente

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10.01.2012,

Leserfrage von Karla M. aus München: Ich habe gelesen, dass es ab 01.01.2012 neue Grenzen für zuzahlungsfreie Medikamente gibt. Können Sie mir  sagen, ob es im Internet da entsprechende Seiten gibt, wo man einsehen kann, ob Medikamente von der Zuzahlung befreit sind?

Antwort:

Seit dem 01.01.12 gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die die gesetzlich Versicherten zukünftig entrichten müssen. Die Bundesregierung hatte zuvor den Großhandelszuschlag in gesetzlichen Arzneimittelpreisverordnungen umgestalte. Deshalb wurde diese Änderung notwendig.  Auf dieser Grundlage wurden die Befreiungsgrenzen für die Medikamente durch die Krankenkassen berechnet. Dadurch gibt es jetzt eine Vielzahl von Arzneimitteln, die von der Zuzahlung befreit sind. Der höchste Betrag für die Zuzahlung liegt bei 10 EUR und der niedrigste Beitrag bei 5 EUR pro  Medikament. Die Zahlung darf die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels aber nicht überschreiten.

Hier finden Sie eine Auflistung der Medikamente, die von der Zuzahlung befreit sind. Die Liste wird aller paar Wochen aktuelle abgepasst. Sie sollten also hin und wieder mal vorbeischauen, um zu sehen, ob ihre Medikamente da ebenfalls mit drunter fallen. zuzahlungsfreie Medikamente




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