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AOK verlängert Friedenspflicht für Rabattverträge |
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03.08.2011,
Die AOK hat die Übergangsregelung zum Start der jüngsten Arzneimittelrabattverträge bis zum 31. August verlängert. In diesem Zeitraum, der als Friedenspflicht bezeichnet wird, müssen Apotheker keine Sanktionen befürchten, wenn sie Lieferausfälle bei den Wirkstoffe der neuen Vertragsstaffel nicht ausreichend dokumentieren.
Vereinbart wurde diese Übergangsregelung zwischen AOK und Apothekern Ende Mai. Ausgangspunkt dafür war die Tatsache, dass die Krankenkasse viele Zuschläge erst einige Wochen vor Inkrafttreten der neuen Verträge erteilen konnten. Obwohl es laut der AOK immer weniger zu Lieferproblem kommt, möchte die Krankenkasse dennoch ausschließen, dass die Apotheken im Einzelfall einen Mehraufwand durch die Dokumentation eines Lieferausfalls haben.
Wie Baden-Württembergs stellvertretender AOK- Vorstandsvorsitzende Christopher Hermann jedoch in einem Interview mit dem Ärzteblatt deutlich machte, ist die Übergangsregelung kein Freibrief für das Umgehen der Rabattverträge. Die Apotheker müssen alle lieferfähigen Medikamente der Vertragsunternehmen auch während der Frist abgeben.