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Bundesgerichtshof: Versand von Tierarzneimitteln erlaubt |
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00.00.0000, Der Vertrieb apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch Versandapotheken ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil betrifft Haustiere von privatpersonen. Ausgeschlossen dagegen sind verschreibungspflichtige Medikamente und Arzneimittel für Nutztiere (im Sinne des Urteils: zu Ernährungszwecken gehaltene Haustiere).
Der Bundesverband der Deutschen Versandapotheken begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung des Gerichts. Vor allem die Nachfrage an Antiparasitika dürfte sprunghaft anwachsen, glaubt Verbandspräsident Christian Buse.
Der BGH sieht in der Zulassung des Verkaufs apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch Versandapotheken keine Beschränkung der Berufsfreiheit – im Gegenteil: Durch das Urteil wird eine Angleichung der Berufsausübung von Apothekern erreicht.
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