Sogenannte Pick-Up-Stationen ( Rezeptsammel- und Arzneiausgabe-Stationen ) in Drogerien sind in Deutschland juristisch umstritten. Aktuell gibt es Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, diese zu verbieten. Das FDP-geführte Ministerium möchte offensichtlich einer wichtigen liberalen Wählerklientel - den selbstständigen Apothekern - mit einem Gesetz unter die Arme greifen und unliebsamer Konkurrenz einen Riegel vorschieben.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits im März 2008 entschieden, dass die Pick-up-Stellen nach jetziger Gesetzeslage zulässig sind. Das Justizministerium kam im Mai 2009 zu der Einschätzung, dass ein Verbot der Pick-up-Stellen verfassungsrechtlich nicht haltbar wäre.
Die Drogeriemarktketten haben nach eigenen Angaben bereits erhebliche Investitionen in die Pick-up-Stationen getätigt und befürchten Schaden durch ein Verbot.
