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Doc Morris darf Herstellerrabatte verrechnen

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27.08.2010,

Die niederländische Versandapotheke DocMorris kann durch den Beitritt zum Rahmenvertrag nach §130a SGB V Herstellerrabatte abwickeln. Damit ist die Celesio-Tochter rechtlich mit anderen Apotheken auf dem deutschen Markt gleichgestellt.

Umstritten war bislang, ob die Versandapotheke Anspruch auf Erstattung der Hersteller-Rabatte hat. Mit dem Beitritt zu dem Vertrag dürften die Ansprüche nun rechtlich abgesichert sein. Bisher einigte sich Celesio mit einigen Arzneimittelherstellern individuell.

 

Quelle: Apotheke Adhoc





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