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Gesetzesentwurf zur Arzneimittelmarkt-Neuordnung......

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30.06.2010,

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat am Dienstag, dem 29. Juni einen Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Phillipp Rösler (FDP) auf den Weg gebracht, mit dem der Arzneimittelmarkt in Deutschland neu geordnet und reguliert werden soll.

"Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft", so der Minister nach der Verabschiedung des Paketes, welches am 1.1.2011 in Kraft treten soll.

Ein entscheidender Punkt des Gesetzespaketes ist das Ende der Preisfreiheit bei Medikamenten. Die Pharmahersteller dürfen die Arzneimittelpreise nicht mehr wie bisher frei festlegen, sondern haben diese innerhalb eines Jahres mit den Kassen abzustimmen. Bei Nichteinigung kann eine zentrale Stelle den Endverbraucherpreis festlegen. Außerdem muß im Vorfeld der Markteinführung neuentwickelter Medikamente zuerst der medizinische Nutzen der neuen Präparate nachgewiesen werden.

Auch den Ärzten soll das Gesetz Erleichterungen bringen. Diese sollen von bürokratischem Aufwand befreit werden. So werden die umstrittene sog. Bonus-Malus-Regelung und der Zweitmeinungspflicht wieder aufgehoben.

Den Krankenkassen soll das Paket finanzielle Ersparnisse von rund 2 Milliarden Euro jährlich bringen.

Erst vor wenigen Wochen hatte das Kabinett für den Arzneimittelmarkt die Erhöhung der Zwangsrabatte auf patentgeschützte Medikamente bei gleichzeitigem Einfrieren der Preise beschlossen.

 





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