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Nach BGH-Urteil: Tierarzneimittel wieder bei apo-rot......

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25.05.2010, Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass der Versandhandel apothekenpflichtiger Tierarzneimittel für Haustiere generell zulässig ist. Alle Tierfreunde können nun wieder bei apo-rot (www.apo-rot.de) Tierarzneien bestellen.

Am 30. April veröffentlichte der BGH ein Urteil, das ab sofort wieder den Versandhandel rezeptfreier Tierarzneimittel für Hunde, Katzen, Pferde und andere Haustiere erlaubt. Das generelle Versandhandelsverbot für Tierarzneien ist somit aufgehoben. Weiterhin verboten bleibt jedoch zunächst der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten und von Arzneimitteln für Nutztiere.

Ob Anti-Floh- oder Zeckenmittel für Hund und Katz oder wichtige Utensilien für die Reise mit Pferd – all dies, viele weitere Produkte sowie nützliche Tipps rund ums Tier finden Kunden im Online-Shop unter www.apo-rot.de im Themenshop „Tierbedarf“.

Der Geschäftsleiter des Versands, Jörg Dumke, begrüßt die Entscheidung des
BGH: „ Das Urteil freut uns sehr. So haben Tierfreunde bei uns endlich wieder die Möglichkeit, auch Tierarzneimittel günstig zu kaufen.“




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