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Neue Rezeptpflicht für Paracetamol und Johanniskraut |
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01.04.2009, Zum 1. April werden bestimmte Präparate mit dem Schmerzmittel Paracetamol und dem pflanzlichen Stimmungsaufheller Johanniskraut verschreibungspflichtig. Die Produkte sind dann nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass Patienten bei leichten Schmerzen und depressiven Verstimmungen keine direkte Hilfe mehr aus der Apotheke erhalten.
Paracetamol darf ab sofort nur noch in Packungen mit maximal 20 Tabletten verkauft werden. „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Beschränkung eingeführt, da es bei Überdosierung zu lebensbedrohlichen Vergiftungen auf Grund von Leberschäden kommen kann”, erklärt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins.
„Die herkömmlichen Packungen mit 30 Paracetamol-Tabletten zu je 500 Milligramm Wirkstoff dürfen nun in der Apotheke nicht mehr ohne ärztliche Verordnung abgeben werden”, sagt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. Für die Selbstmedikation bei leichten Schmerzen und Fieber sind in der Apotheke allerdings kleinere Packungen ohne Rezept erhältlich.
Auch Johanniskraut-Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen bekommen Patienten ab dem 1. April nur noch auf ärztliche Verordnung. Das BMG war zu der Einschätzung gekommen, dass Laien nur schwer beurteilen können, wie schwer ihre Depression tatsächlich ist. „Daher sollte die Diagnose stets der Arzt stellen. Da Patienten mit mittelschweren Depressionen außerdem ein erhöhtes Selbstmordrisiko haben, ist die medizinische Betreuung besonders wichtig”, sagt Graue.
Patienten, die unter leichten depressiven Verstimmungen leiden und diese mit Johanniskraut-Präparaten behandeln wollen, erhalten in der Apotheke Hilfe: Für diese Indikation stehen auch weiterhin Produkte in verschiedenen Stärken zur Verfügung. Über mögliche Risiken und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten werden die Patienten in der Apotheke aufgeklärt. Die Selbstmedikation hat allerdings Grenzen: „Wer unter Stimmungsschwankungen leidet, sollte in jedem Fall vom Arzt abklären lassen, ob es sich um eine Depression handelt, denn dann sind unter Umständen andere Medikamente angezeigt”, rät Töbing.
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