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Rauchentwöhnung bald auf Kosten der Krankenkasse?

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22.11.2011,

Welcher Raucher hat nicht schon einmal versucht die sogenannte letzte Zigarette zu rauchen? Jeder Versuch sind dieses Laster abzugewöhnen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch nach einigen Tagen voller Stress und mit etlichen Momenten der Versuchung fangen die meisten Raucher wieder an. Dabei wird der kalte Entzug von vielen Experten nicht empfohlen: Viel erfolgreicher ist eine langsame Rauchentwöhnung mit einer sogenannten Nikotinersatztherapie. Mit Hilfsmitteln wie Kaugummis oder Pflastern kann sich der Körper langsam auf das Fehlen der täglichen Menge an Nikotin vorbereiten. Doch derartige Hilfsmittel sind oftmals teuer und können nicht von jedem angehenden Nicht-Raucher in Anspruch genommen werden.

Doch geht es nach der Initiative Raucherentwöhnung, eine Arbeitsgemeinschaft im Bundesverband der Arzneimittelhersteller, sollte es möglich werden, dass die Krankenkassen die Nikotinersatztherapien als Satzungsleistung aufnehmen. Dementsprechend schlägt die Initiative die Ersatztherapie für die OTC-Liste vor. Sie will erreichen, dass eine Modifikation von Paragraf 34, in dem die Arzneimittel zur Raucherentwöhnung explizit von der Versorgung ausgeschlossen werden, vorgenommen wird. Diese Veränderung soll nach Möglichkeit noch im Zuge der letzten Beratungen zum Versorgungsgesetz aufgenommen werden.

Die Wirksamkeit von Nikotinersatztherapien ist zwar wissenschaftlich belegt, dennoch ist sie in der Politik umstritten. Das Gesundheitsministerium hat die Erstattungsfähigkeit der Nikotinersatztherapie bislang nicht genehmigt. Der Grund liegt in der gesetzlichen Annahme, dass es sich bei der Nikotinersatztherapie um ein Life-Sytle-Produkt handelt. Ob die Rauchentwöhnung auf Kosten der Krankenkassen vollzogen werden soll oder ob die Raucher selbst eigenverantwortlich im Sinne ihrer Gesundheit handeln sollten, wird auch in der Regierungskoalition diskutiert – bislang jedoch ohne eine schlussendliche Entscheidung.




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