Apotheke anmelden

Melden Sie jetzt ihre Apotheke bei uns an. So sind Sie mit ihren Angeboten immer gut gelistet.

Sanicare darf keine Zuzahlungsgutscheine mehr ausstellen

RSS

28.03.2011,

Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 22. März entschieden, dass Apotheken in jedem Falle Rezeptgebühren erheben müssen und diese nicht während Werbeaktionen aussetzen dürfen, um vor dem Kunden dies als Vorteil erscheinen zu lassen. 

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat damit das von der Apothekerkammer Niedersachsen verhängte Verbot in einem Eilverfahren bestätigt. Gegen dieses Urteil steht kein weiteres Rechtsmittel mehr zur Verfügung.

Gutscheine wie die Zuzahlungsgutscheine der Sanicare Versandapotheke seinen als Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu bewerten, so die Richter.

Denn die Preisbindung verbiete es, dem Kunden Vorteile in einer Apotheke zu gewähren, «die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke», urteilten die Richter.

 (Az.: 13 LA 157/09)




Weitere News zum Thema

Weitere News zu:  Apotheke  Gutscheine  Rezeptgebühren  Sanicare  Urteil